Rechtsstreitigkeiten und Beratung

Die Praxisgruppe Finanzrecht bei Blenheim berät und vertritt seine Mandaten zu allen finanzrechtlichen Rechtsfragen. Darüber hinaus überprüfen die Finanzrechtsspezialisten die erforderlichen Unterlagen und beantragen die begehrten Genehmigungen. Erforderlichenfalls vertreten wir unsere Mandanten sowohl außergerichtlich als auch gerichtlich zu allen Rechtsstreitigkeiten.

Beratung zum Niederländischen Banken-, und Finanzrecht

Unsere Spezialisten beraten Unternehmen und Privatpersonen in Fragen zu den banken-, und finanzrechtlichen Regulierungen, die auch als Regulatory Compliance bezeichnet werden. Dazu gehören unter anderem der Geltungsbereich des niederländischen Finanzdienstleistungsaufsichtsgesetz (Wft), das Angebot von Investitionsobjekten und die Kreditvergabe an Konsumenten. Blenheim berät seine Mandanten auch im europäischen Recht, unabhängig davon, ob es direkt im niederländischen Recht umgesetzt wird oder nicht. Wie zum Beispiel die Regeln für Zahlungsdienstleister (PSD2), die Regeln für Insiderhandel oder Marktmissbrauch (MAR), die Regeln für Investmentfondsmanager (AIFMD) oder die Prospektrichtlinie. Darüber hinaus unterstützt und berät Blenheim seine Mandanten z.B. bei der Erstellung oder Änderung eines Prospekts und der KYC-Politik im Sinne des niederländischen Geldwäschegesetzes (Wwft).

Finanzrecht Niederlande

Unsere Spezialisten sind mit (komplexen) rechtlichen Regelungen und deren Beratung vertraut. In einigen Fällen ist es notwendig einen Rechtsstreit zu führen. Die Praxisgruppe Finanzrecht ist bereit, Sie auch in dieser Hinsicht zu beraten und zu vertreten.

Unsere Finanzrechtsspezialisten prozessieren vor verschiedenen Justizbehörden, aber auch beim Beschwerdeinstitut für Finanzdienstleistungen, der niederländische BaFin (Kifid). Die Spezialisten prozessieren u.a. über die Haftung von Finanzunternehmen (z.B. Banken), die Beendigung von Bankbeziehungen, die Verletzung der Sorgfaltspflicht, schlechte Beratung von Finanzunternehmen (u.a. bei Zinsswaps) und übermäßige Kreditvergabe.

Lizenzierung und Aufsicht durch die AFM und DNB

Als Unternehmen oder als Privatperson müssen Sie sich unter Umständen mit der Finanzdienstleistungsaufsicht (AFM oder DNB) auseinandersetzen. Auch Blenheim kann in solchen Situationen von Nutzen sein. Blenheim unterstützt Sie bei der Beantragung (oder dem Entzug) von Lizenzen/Registrierungen, Befreiungen bei den Finanzdienstleistungsaufsichtsbehörden (DNB und AFM) und bei der Durchsetzung durch die Finanzdienstleistungsaufsicht (z.B. bei Bußgeldern, Verhängung einer Strafe, Entzug der Lizenz und anderen Durchsetzungsmaßnahmen). Wir beurteilen auch die Zuverlässigkeit und Eignung der tagtäglichen (Mit-)Entscheidungsträger zu allen bank-, und finanzrechtlichen Themengebiete.

Bo Pietersz

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