22 März 2017

Feindliche Übernahmen in den Niederlanden

In den Niederlanden wird die Verfahrensweise von Öffentlichen Angeboten hauptsächlich durch das Finanzaufsichtsgesetz (Wet op het financieel toezicht, Wft) und dem Beschluss zu Öffentlichen Angeboten (Besluit openbare biedingen) der niederländischen Börsenaufsicht (Autoriteit Financiële Markten, AFM) geregelt. Die Gesetze basieren auf der EU Richtlinie 2004/25/EC, welche seit 28. Oktober 2007 vollständig in die niederländische Gesetzgebung aufgenommen wurde.

Niederländische Öffentliche Angebote

In den Niederlanden kann nur ein öffentliches Angebot unterbreitet werden, wenn zuvor ein Angebotsdokument der AFM oder einer anderen Börsenaufsicht in der EU vorgelegt und genehmigt wurde. Ohne diese Genehmigung darf kein öffentliches Angebot gemacht werden.

Freundliche, ungebetene und feindliche Übernahmeangebote

Der Großteil von Übernahmeangeboten, in den Niederlanden, sind „freundliche“ Angebote. Dies bedeutet, dass das Angebot mit der Zustimmung, Empfehlung und der Unterstützung des Managements der Zielgesellschaft geschieht. Dies soll eine schnelle, reibungslose Übernahme der Zielgesellschaft ermöglichen. Ein ungebetenes Übernahmeangebot hingegen ist ein öffentliches Angebot ohne die Zustimmung der Zielgesellschaft. Ein Angebot kann als „feindlich“ (hostile takeover) eingestuft werden, sobald das Angebot gegen die Interessen der Gesellschaft und andere Interessengruppen verstößt.

Ungebetene und feindliche Übernahmeangebote waren in den Niederlanden eher unüblich. In den vergangenen Jahren haben jedoch einige ungebetene und feindliche Übernahmeangebote stattgefunden, im Februar 2017 fand noch das Angebot von Kraft Heinz bezüglich Unilever statt.

Übernahmeschutz möglich: Beispiele

Lange war es für Gesellschaften, die an der Amsterdamer Börse waren, üblich, umfangreiche Schutzmaßnahmen abzuschließen. Dies änderte sich zwischen 2004 und 2007. Grund dafür waren EU Richtlinien, sowie der niederländische Corporate Governance Kodex, welcher 2004 in Kraft getreten ist und Ende 2016 überarbeitet wurde.

Da Aktionäre mehr und mehr in Geschehnisse involviert wurden, beschlossen viele börsennotierte Gesellschaften keine Schutzmaßnahmen gegen (feindliche) Übernahmen zu implementieren. Seit 2008 änderte sich dies wieder und viele der Gesellschaften, die an der Amsterdamer Börse notiert sind, implementieren Schutzmaßnahmen. Diese Maßnahmen beinhalten, dass sie Vorzugsaktien ausgeben, um sich vor feindlicher Übernahme zu schützen. Zudem müssen niederländische Gesellschaften, welche ein Übernahmeangebot erhalten die Interessen aller Interessengruppen, wie der Arbeitnehmer, Konsumenten, Lieferanten, Gläubigern, Investoren und der Umwelt berücksichtigen. Sobald das Angebot gegen die Interessen verstößt, kann ein Übernahmeangebot abgelehnt werden. Dies ist zum Beispiel der Fall bei dem Angebot, welches Kraft Heinz dem englisch-niederländischen Unternehmen Unilever letzten Monat unterbreitet hat.

Richtlinien aus der Rechtsprechung zu Übernahmeschutz Plänen

Das Berufungsgericht in Amsterdam (Gerechtshof Amsterdam) hat Richtlinien dazu aufgestellt, welche Schutzmaßnahmen akzeptabel sind. Ebenfalls limitieren die Börseneinführungsvorschriften welche Maßnahmen ergriffen werden dürfen, um eine Übernahme zu verhindern.

Laut ständiger Rechtsprechung dürfen Unternehmen sich generell gegen ungebetene Übernahmen schützen. Der bloße Fakt, das sich ein Unternehmen durch einen Übernahmeschutz-Plan der Übernahme verweigert, kann nicht als falsch gewertet werden. Es kommt aber stark auf den Inhalt des Planes an, ob dieser rechtmäßig ist.

Richtlinien aus der Rechtsprechung stellen klar, dass die Schutzmaßnahmen zeitlich begrenzt sein müssen, proportional und dazu geeignet sein, den Charakter des Unternehmens zu bewahren.